- 17 - 1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern pro 2017 wird gutgeheissen. Die Akten werden zur Vornahme der Veranlagung im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2017 wird gutgeheissen. Die Akten werden zur Vornahme der Veranlagung im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden Parteikosten im Betrag von CHF 4'000.-- (inkl. 8 % Mehrwertsteuer) gesprochen.