6. Zusammenfassend und ergänzend bleibt folgendes festzuhalten. Bei Liegenschaften wie der vorliegend interessierenden Luxuswohnung der Rekurrenten ist bereits anlässlich der Errichtung oder dem Erwerb der Wohnung offensichtlich, dass für eine allfällige Vermietung nur ein beschränkter, exklusiver und spezieller Mietmarkt mit vergleichsweise kleinem Kundenkreis in Frage kommt. An einem Ort wie H.________, wo sich selbst im Ortszentrum die Nachfrage