Mit Blick auch auf die begrenzte Beweiskraft einer Bestätigung seitens einer langjährigen guten Geschäftspartnerin, muss sich bei einem länger andauernden ungenügenden Vermietungserfolg der ausdrückliche Verzicht auf die Eigennutzung zwingend auch aus der nachweislichen Intensivierung und Ausweitung der Vermietungsbemühungen ableiten lassen. Wenn das Objekt somit während mehrerer Jahre nicht mehr angemessen vermietet werden konnte, sind insb. die Vermarktung und das Mietpreisniveau deutlich und nachweislich anzupassen.