Das geht auch aus der Abrechnung betreffend die Vermietung der Wohnung im Februar 2017 hervor, wo die Wohnung der Rekurrenten für zwei Wochen zu einem Preis von CHF 10'000.-- vermietet werden konnte. Die Wohnung konnte zudem gemäss den Veranlagungen in den vorangegangenen Jahren 2010 bis 2015 zu durchschnittlich rund CHF 20'000.-- pro Jahr vermietet werden. Damit fehlt es, entgegen den in diese Richtung weisenden Vorbringen der Steuerverwaltung, an Indizien für eine bloss fiktive Beauftragung wegen überhöhter Preise, die zu begründeten Zweifeln an der Ernsthaftigkeit der Vermietungsbemühungen Anlass geben könnten.