2. Streitig ist vorliegend, ob die Rekurrenten den Eigenmietwert der Ferienwohnung H.________ Gbbl. Nr. ___ im Chalet E.________ von CHF 38'040.-- unter Berücksichtigung der Vermietungsdauer von einem Monat anteilsmässig mit CHF 34'870.-- zu versteuern haben, oder ob sie nachweislich darauf verzichtet haben, sich die Liegenschaft zur Eigennutzung zur Verfügung zu halten und diese leer gestanden hat, weil sie trotz ernsthafter Vermietungsbemühungen nicht vermietet werden konnte.