Auch das Argument, dass die Vermietungsaufträge für die I.________ AG rein geschäftlich nicht von Bedeutung seien, da diese noch andere Geschäftsfelder habe, sei nicht stichhaltig. Die I.________ AG erziele mit der Vermietung rund einen Drittel ihres Umsatzes. Zudem sei die Vermietung sehr wichtig für den Erhalt und die Begründung von Kundenbindungen. Dies weil Verkaufsmandate mit hohen Vermittlungsprovisionen, häufig von Kunden stammen würden, die ihre Liegenschaft über Jahre bei I.________ AG in der Vermietung und Verwaltung hatten.