Auch die von der Steuerverwaltung angesprochene Vermarktung auf der Website von H.________ Tourismus sei nicht kostenlos und stelle für die I.________ AG eine Konkurrenz dar, weshalb diese kein Interesse haben könne, ihre Objekte auf dieser Plattform auszuschreiben. Bei Beauftragung eines Dritten delegiere der Eigentümer die Vermietungsbemühungen an den Beauftragten und er sei nicht verpflichtet, das konkrete Vorgehen des Beauftragten zu überprüfen. Es sei Sache des Eigentümers z.B. bei Ausbleiben des ange-