Die massgebliche Frage sei nicht, ob die Vermarktung gut gewesen sei oder ob man es hätte besser machen können, sondern ob die Mandatierung einer lokalen Immobilienfirma als ernsthafte Vermietungsbemühung anerkannt werde oder nicht. Gemäss der Logik der Steuerverwaltung müssten ansässige Immobiliengesellschaften oder die Eigentümer selbst die Vermietung künftig über internationale Internetplattformen abwickeln und so die Wertschöpfung daraus ins Ausland abfliessen lassen.