Steuerlich sei nur wesentlich, ob der Eigentümer eine Vermietung ernsthaft anstrebe, wobei nur der erzielte Mietertrag zu versteuern sei, oder ob er sich das Objekt zur eigenen Verfügung bereithalte und in der Folge den Eigenmietwert zu versteuern habe. Die massgebliche Frage sei nicht, ob die Vermarktung gut gewesen sei oder ob man es hätte besser machen können, sondern ob die Mandatierung einer lokalen Immobilienfirma als ernsthafte Vermietungsbemühung anerkannt werde oder nicht.