Auch würden keine Inseratekampagnen im Internet und in Zeitungen aufgeschaltet. Ein aktives Werben um potentielle Mieter finde ausschliesslich auf der eigenen Website statt. Es sei zu bezweifeln, dass auf diese Weise ein breites Publikum erreicht werde. Weiter hätten die Rekurrenten auch keine Nachweise dafür erbracht, dass sie sich selbst um eine erfolgreiche Vermietung bemüht hätten. Ebenso seien keine weiteren Beweismittel insbesondere keine Verträge -6- beigebracht worden, aus denen sich die konkreten Konditionen des Vermietungsauftrags ableiten liessen.