I. Zur Stellungnahme des Vertreters hat sich die Steuerverwaltung mit Duplik vom 6. Juli 2020 vernehmen lassen und hat an ihrem Antrag auf Abweisung der Begehren festgehalten. Betreffend die Vermietungsbemühungen wird ergänzt, dass für den Nachweis von ernsthaften Vermietungsbemühungen u.a. entscheidend sei, ob, wie, wo und wie oft inseriert werde. Weiter der Ort des Inserats, die Ersichtlichkeit von Preis- und Verfügbarkeitsdaten, eine einfache Kontaktaufnahme und ein einfacher Abschluss der Buchung. Weiter seien auch die konkreten Konditionen des Vermietungsauftrags massgeblich.