Es sei somit gerichtsnotorisch, dass die Auslastung von Ferienwohnungen nicht 100 % betrage. Bei einem Tagesmietpreis von CHF 900.-- (Hochsaisonpreis) und ausgehend von 47 Tagen Auslastung betrüge der jährlich im Idealfall erzielbare Mietzins CHF 42'300.-- was nahe am Eigenmietwert liege, der ja üblicherweise tiefer als der Marktwert sei. Die vorliegend zu beurteilende Wohnung sei sehr luxuriös und liege an zentraler Lage in H.________. Ähnliche Wohnungen würden, wie den Beilagen 1 und 2 der Stellungnahme zu entnehmen sei, auf Airbnb zu ähnlichen Preisen angeboten z.B. für CHF 18'880.-- oder CHF 21'680.-- für den Monat Dezember.