___ AG erfolgt und in früheren Jahren auch durchaus erfolgreich gewesen. Weiter gehe die Steuerverwaltung von einem anhand der Wochenmietpreise ermittelten Jahresmietzins von CHF 255'300.-- aus. Ein solcher Mietzins sei aber nicht realistisch, da Ferienwohnungen nur während wenigen Wochen pro Jahr vermietet werden könnten. Zudem sei es völlig marktüblich, dass die Mietpreise bei wochenweiser Vermietung viel höher seien als bei einer Jahresmiete. Zur Beurteilung der Marktkonformität der Mietpreise sei deshalb auf eine typische durchschnittliche Auslastung von solchen Wohnungen abzustellen.