Das Geschäftsmodell lokaler Immobilienfirmen bestehe zudem gerade darin, die Vermarktung selbst vorzunehmen und nicht die Dienste externer Internetplattformen in Anspruch zu nehmen, bei der die Vermietungsprovision an diese und damit letztlich ins Ausland abfliesse. Ein solches Eingreifen der Steuerverwaltung in die Arbeit professioneller Immobilienfirmen würde zudem zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Mandatierung einer professionellen Immobilienfirma mit der Vermietung sei deshalb als echte Vermietungsbemühung zu akzeptieren und soweit der Eigentümer sich keine Eigennutzung vorbehalte und keine Nutzungszeiträume für sich blockiere, sei kein Eigenmietwert aufzurechnen.