-4- nicht an der Steuerverwaltung die Vermarktung durch eine solche Firma zu bemängeln und mit Hinweis darauf, wie man es ihrer Meinung nach hätte besser machen können, von den Steuerpflichtigen weitere detaillierte Nachweise über die Vermietungsbemühungen der Beauftragten zu verlangen. Das Geschäftsmodell lokaler Immobilienfirmen bestehe zudem gerade darin, die Vermarktung selbst vorzunehmen und nicht die Dienste externer Internetplattformen in Anspruch zu nehmen, bei der die Vermietungsprovision an diese und damit letztlich ins Ausland abfliesse.