Die Steuerverwaltung zweifle weiter die Ernsthaftigkeit der Vermietungsbemühungen an und verlange, dass die Rekurrenten ausreichende Vermietungsbemühungen der beauftragten Immobilienfirma nachzuweisen hätten. Wesentlich sei in diesem Zusammenhang einzig, dass die Rekurrenten eine professionelle Immobilienfirma mit der Vermietung beauftragt hätten. Es sei