Selbst wenn dieser Nachweis erbracht wäre, könnte aber auf die Aufrechnung des anteiligen Eigenmietwerts nicht verzichtet werden, da die angeblich vereinbarten Mietzinse zeigen würden, dass die Wohnung weit über dem Eigenmietwert hätte vermietet werden sollen. Die Mietpreise in Höhe von CHF 900.--, CHF 700.-- und CHF 500.-- pro Tag, je nach Saison, seien überhöht und würden bei einer ganzjährigen Vermietung zu einem Mietertrag von CHF 255'300.-- führen, dies bei einem Eigenmietwert von CHF 38'040.--.