__ AG nochmals aufgefordert den Nachweis für die ganzjährige Ausschreibung sowie detaillierte (Miet-) Verträge resp. Vermietungsaufträge, aus denen die Preise und Konditionen ersichtlich seien, einzureichen. Mit Antwortmail vom 8. April 2019 hat die F.________ AG Stromabrechnungen der Rekurrenten eingereicht und festgehalten, dass keine detaillierten Mietverträge resp. Vermietungsaufträge vorhanden seien. Die Vermietungen seien telefonisch zwischen dem Büro der I.________ AG und der Familie Bosteels erfolgt.