D. Mit Brief vom 24. Oktober 2018 hat die F.________ AG die Rechnung für die Grundgebühren Wasser- und Abwasser, die Rechnung für die Schwellentelle sowie die Mitteilung der I.________ AG vom 22. Oktober 2018 eingereicht, dass die Wohnung das ganze Jahr auf ihrer Homepage angeboten und verschiedene Male interessierten Kunden gezeigt worden sei, aber trotzdem nur während zwei Wochen im Februar 2017 habe vermietet werden können (pag. 12 bis 21). Mit Mail vom 4. April 2017 hat die Steuerverwaltung die F.________ AG nochmals aufgefordert den Nachweis für die ganzjährige Ausschreibung sowie detaillierte (Miet-) Verträge resp.