B. Dagegen liessen die Rekurrenten durch die F.________ AG Einsprache erheben mit dem Antrag der Eigenmietwert sei auf CHF Null zu kürzen. Dies weil die Wohnung gemäss dem eingereichten Bestätigungsschreiben der I.________ AG betreffend den Vermietungsauftrag vom November 2016 (pag. 23) das ganze Jahr 2017 zur Vermietung ausgeschrieben gewesen sei. C. In der Folge hat die Steuerverwaltung die Rekurrenten mit Einforderungsschreiben vom 13. März 2020 aufgefordert, Belege betreffend die Mieteinnahmen und Beweise für die Vermietungsbemühungen wie Inserate einzureichen, Angaben zur Selbstnutzung der Liegenschaft zu machen und Kopien der Strom- und Wasserabrechnungen einzureichen.