- 18 - 2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2017 wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Vornahme der Veranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2'000.--, werden den Rekurrenten anteilmässig im Umfang von CHF 1'200.-- zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.