__ AG (vgl. Beilage 1 zur Stellungnahme zur Vernehmlassung vom 22.6.2020) hinreichend nachgewiesen und belegt. Aus der Vermietung in den Vorjahren 2013 bis 2016 mit einem durchschnittlichen Mietertrag von über CHF 120'000.-- geht zudem hervor, dass die bisherige Vermietung seitens der E.________ AG marktkonform und erfolgreich war. Gleichzeitig ist damit auch erwiesen, dass die verlangten Mietpreise wie sie für das Jahr 2017 dokumentiert sind (vgl. Bestätigung der E.________ AG vom 27.2.2020, Beilage 1 zum Rekurs) in diesem Segment durchaus marktüblich und nicht als überhöht zu beurteilen sind.