2. Streitig ist vorliegend, ob die Rekurrenten den Eigenmietwert des Chalet X.________ G.________ Gbbl. Nr. ________ von CHF 91'540.-- unter Berücksichtigung der Vermietungsdauer von zwei Wochen anteilsmässig mit CHF 88'019.-- zu versteuern haben, oder ob sie nachweislich darauf verzichtet haben, sich die Liegenschaft zur Eigennutzung zur Verfügung zu halten und diese leer gestanden hat, weil sie trotz ernsthafter Vermietungsbemühungen nicht vermietet werden konnte.