Zudem weise die Internetplattform der E.________ AG keine Angaben über Preise und Verfügbarkeit auf und es seien auch nicht alle Objekte auf der Plattform aufgeschaltet. Auch sei keine direkte Buchung möglich, damit bedinge eine Vermietung eine persönliche Kontaktaufnahme mit der E.________ AG. Dies alles stellten für potentielle Mieter wenig mieterfreundliche Hürden dar, die einer Vermietung im Wege stünden. Massgeblich für die Ernsthaftigkeit der Vermietungsbemühungen der beauftragten Immobilienfirma sei auch die konkrete Ausgestaltung des Vermietungsauftrags. Wenn wie vorliegend die Beauftragte nur auf Provisionsbasis arbeite und die Vermietung nur einer von mehreren Geschäftsbe-