Dies sei ein übliches Vorgehen. Die Liegenschaft sei im Jahr 2017 wie auch in den folgenden Jahren bis heute unter der Bezeichnung "________" zur Vermietung angeboten worden (vgl. Beilage 1 zum Rekurs). Es habe somit nachweislich eine Ausschreibung wie auch eine Vermietung stattgefunden. Gemäss ausdrücklicher Bestätigung der E.________ AG sei diese zur jederzeitigen Vermietung beauftragt gewesen und es seien seitens der Rekurrenten weder Zeiträume für Eigennutzung blockiert worden, noch habe, wie von der Steuerverwaltung angedeutet, eine (spontane) Eigennutzung stattgefunden. Es sei mit Blick auf mögliche kurzfristige Vermietungen undenkbar und