Ernsthafte Bemühungen zur Vermietung würden voraussetzen, dass die Rekurrenten das Chalet zu einem marktüblichen Preis ausschrieben. Zudem würde ein ernsthaft interessierter Vermieter, wenn sich keine Mieter finden liessen, die Strategie ändern und die Preise anpassen und allenfalls die Kanäle und Plattformen wechseln. Die Rekurrenten hätten weder das Eine, noch das Andere getan. Damit fehle es an dem Nachweis, dass den Rekurrenten die Liegenschaft aufgrund ernsthafter Vermietungsbemühungen nicht zur Verfügung gestanden habe. G. In seiner Stellungnahme vom 22. Juni 2020 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung hält der Vertreter an den bisherigen Anträgen fest.