A. A.________ und B.________ (Rekurrenten) waren 2017 infolge ihres Grundbesitzes in der Gemeinde G.________ in der Schweiz und im Kanton Bern beschränkt steuerpflichtig. Sie wurden von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), mit Verfügung vom 9. Juli 2019 für das Steuerjahr 2017 betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer je mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 112'700.-- und betreffend die kantonalen Steuern mit einem steuerbaren Vermögen von CHF Null veranlagt. Darin enthalten war Einkommen aus dem Eigenmietwert des Grundstücks Chalet X.________, G.________ Gbbl. Nr. ________, an der ________strasse _