1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern pro 2017 wird teilweise gutgeheissen. Der Zuschlag zum Einkommen nach Ermessen wird gestrichen und der Abzug für Vergabungen auf CHF 3'200.-- festgesetzt. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2017 wird teilweise gutgeheissen. Der Zuschlag zum Einkommen nach Ermessen wird gestrichen und der Abzug für Vergabungen auf CHF 3'200.-- festgesetzt. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.