Auch habe sie, anders als in den Vorjahren, keine Ferien gemacht. Zusätzlich verweist die Rekurrentin auf ihren Garten, der mit zwölf Gemüsebeeten, vier Obstbäumen und diversen Beerensträuchern eine weitgehende Selbstversorgung mit Gemüsen und Früchten ermögliche. 8.4 Anders als die Steuerverwaltung erachtet die Steuerrekurskommission die Angaben der Rekurrentin als glaubhaft. Es kann ihr beispielsweise nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass sie die durch den eigenen Garten erzielten Einsparungen nicht genau bestimmen kann (Ver-