7.2 Die Berufs-, Weiterbildungs- und Ausbildungskosten sind ohne Auslagen für Verpflegung und Fahrzeug (diese sind in den allgemeinen Lebenshaltungskosten enthalten) und ohne Pauschalbeträge anzurechnen. Die nachgewiesenen Ausgaben betreffen das Generalabonnement von B.________ (CHF 2'600.--), dessen Studienwoche in G.________ (CHF 500.--, E. 6 hiervor), Mitgliederbeiträge an die Gewerkschaft (CHF 400.--), Kurskosten der Rekurrentin (CHF 270.--) sowie diverse nachgewiesene Ausbildungskosten für C.________ (CHF 671.--, vgl. Veranlagung, pag. 30, und Einspracheentscheid, pag. 7).