7.1 In der Steuererklärung deklarierte die Rekurrentin Vergabungen in der Höhe von CHF 3'460.--, davon CHF 260.-- als "diverse Spenden" (pag. 59). Die eingereichten Spendenbestätigungen belaufen sich auf insgesamt CHF 4'700.-- (pag. 60-63). Die Steuerverwaltung erhöhte den Abzug für Vergabungen auf CHF 4'960.-- und setzte den gleichen Betrag in ihrer Vermögensvergleichsrechnung ein. Laut den eingereichten Bankbelegen sind insgesamt CHF 3'200.-- an wohltätige Organisationen überwiesen worden. Die Differenz zu den eingereichten Bestätigungen ist darauf zurückzuführen, dass eine laut Steuererklärung 2016 am 30. Dezember 2016 getätigte Einzahlung an die H._____