Die an B.________ ausbezahlten Spesenentschädigungen von insgesamt CHF 2'999.- - betreffen laut den entsprechenden Abrechnungen (Vernehmlassungsbeilagen) im Umfang von CHF 2'499.-- Auslagen, die er im Vorjahr getätigt hat (Sprachaufenthalt F.________ CHF 2'225.--, Laptop CHF 389.--) oder Verpflegungsauslagen, die zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten gehören. Die restlichen CHF 500.-- entfallen auf eine Studienwoche in G.________, die entsprechenden Ausgaben sind in E. 7.1 hiernach berücksichtigt.