___ seinen der Rekurrentin geschuldeten Beitrag an die Haushaltskosten von monatlich CHF 200.-- für die Periode August 2016 bis April 2017 geleistet. Auch dieser Betrag ist demnach als zusätzliches Vermögen per 31. Dezember 2016 zu berücksichtigen. Weil im Dezember 2017 keine aussergewöhnlichen Barbezüge über Lucas Konto getätigt wurden, resultiert im Jahr 2017 eine entsprechende Vermögensabnahme. Insgesamt ergibt sich somit eine relevante Vermögenszunahme von CHF 66'815.--: