5. Bei der Vermögensvergleichsberechnung wird in einem ersten Schritt die im Steuerjahr eingetretene Veränderung des Vermögens ermittelt. Damit wird der Anteil des Einkommens bestimmt, der für die Vermögensbildung verwendet worden ist (Sparquote), bzw. – bei einer festgestellten Vermögensabnahme – der Teil des Vermögens, welcher der Finanzierung der Lebenshaltungskosten gedient hat. Das deklarierte Nettovermögen der Rekurrentin hat im Jahr 2017 um CHF 70'825.-- zugenommen (ohne Liegenschaft):