4. Im vorliegend relevanten Jahr 2017 lebte die Rekurrentin als alleinerziehende Mutter mit ihren Kindern B.________ (geb. ________.2000) und C.________ (geb. ________.2002) in einem gemeinsamen Haushalt. Obwohl B.________ als Lehrling ein Erwerbseinkommen erzielte und daher eine eigene Steuererklärung ausgefüllt hat, ist es – in Abweichung zum Vorgehen der Steuerverwaltung – sachgerecht, die Vermögensvergleichsrechnung für sämtliche Familienmitglieder gemeinsam zu erstellen.