Dies wird in der Praxis mit Hilfe der sogenannten Vermögensvergleichsrechnung festgestellt. Dabei wird untersucht, ob das in der Steuererklärung deklarierte Einkommen ausreicht, um unter Berücksichtigung der Vermögensveränderung den Lebensaufwand zu decken. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Einkommen um einen entsprechenden Ermessenszuschlag erhöht.