E. Mit Schreiben vom 10. Juni 2020 hat sich die Rekurrentin noch einmal ausführlich zur Sache geäussert und betont, dass für sie Sparsamkeit und finanzielle Absicherung von grosser Bedeutung seien. -2- F. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen. Auf die detaillierten Begründungen der Parteien wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: