C. Gegen die Einspracheentscheide hat die Rekurrentin mit Eingabe vom 20. Februar 2020 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und die vollständige Streichung der erwähnten Aufrechnung im Einkommen beantragt. Sie erklärt, dass sie sämtliche Einnahmen in der Steuererklärung angegeben habe. Sie und ihre Familie lebten sparsam und benötigten deutlich weniger Mittel für ihren allgemeinen Lebensunterhalt als von der Steuerverwaltung angenommen.