Dabei erhöhte die Steuerverwaltung die deklarierten Einkünfte um CHF 8'765.--. Sie begründete diese Aufrechnung damit, dass die festgestellte Vermögenszunahme gegenüber dem Vorjahr unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten nicht mit den deklarierten Einnahmen habe erzielt werden können. Zugleich setzte die Steuerverwaltung das steuerbare Vermögen auf CHF 1'006'014.-- fest, wobei sie eine Aufrechnung von CHF 10'000.-- für nicht deklariertes Bargeld vornahm (betrifft nur die kantonalen Steuern).