betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2017 den Akten entnommen: A. Mit Verfügungen vom 12. März 2019 (Akten Vorinstanz, pag. 23-31) wurde A.________ (Rekurrentin) von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2017 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 87'049.-- bei den kantonalen Steuern und von CHF 106'883.-- bei der direkten Bundessteuer veranlagt. Dabei erhöhte die Steuerverwaltung die deklarierten Einkünfte um CHF 8'765.--.