Mit Blick auf diese sehr lange Haltedauer, die eher für die Absicht der Erzielung eines langfristigen Vermögensertrags spricht, ändert die von der Vertreterin vorgebrachten Besonderheiten des Marktes, in der sich die Rekurrentin bewege, und die damit einhergehenden Einschränkungen der Handelsmöglichkeiten (vgl. Stellungnahme der Vertreterin zur Vernehmlassung vom 16.3.2021, S. 2), nichts. Daran ändert ebenfalls nichts, dass das Objekt von Anfang an dazu bestimmt gewesen sei, ein eigenes Projekt unter Erbringung eigener Arbeiten zu realisieren und mittels Investition eigenen Kapitals einen Mehrwert zu schaffen (vgl. Rekursschreiben vom 21.12.2020, S. 5).