-9- pag. 36) und blieb über 21 Jahre dort bilanziert (vgl. Bilanz per 31.12.2019; pag. 29). Es wurde kurz nach dem Erwerb durch die Rekurrentin umfassend umgebaut und anschliessend jahrelang vermietet. Die entsprechenden Erträge sind – neben weiteren Erträgen von weiteren Liegenschaften – den Erfolgsrechnungen zu entnehmen (z.B. den Erfolgsrechnungen pro 2018 und 2019; pag. 32). Immobilien gelten in der Regel aber nur dann als Handelsobjekt, wenn sie dem Umlaufvermögen zugeordnet sind, d.h. wenn sie weder dem Betriebsvermögen angehören noch der Kapitalanlage dienen.