4.2 Die Vertreterin bringt dagegen vor (vgl. Rekursschreiben vom 21.12.2020, S. 4 f.), dass wenn die Rekurrentin Grundstücke erwerbe, dies stets erfolge, um eigene Projekte umzusetzen. Diese Projekte seien häufig umfangreich, weshalb jeweils zum Vornherein feststehe, dass die Besitzesdauer über einem Jahr liegen werde. Die Rekurrentin strebe mit ihren Grundstückgeschäften in erster Linie eine Wertsteigerung durch ihre architektonische Leistung und aufgrund der von ihr vergebenen (und finanzierten) Arbeiten an (sog. industrieller Mehrwert), und nicht die Ausnutzung konjunktureller Wertschwankungen oder Spekulationen.