Ausschlaggebend seien die lange Haltedauer (Verkauf über 21 Jahre nach dem Erwerb), die Verbuchung im Anlagevermögen, die Verfolgung einer (mittelfristigen) Anlagestrategie durch Generierung von Mieterträgen und die Vornahme von alljährlichen ordentlichen Abschreibungen. Diesen seien mehr Gewicht beizumessen als dem Einsatz von Kapital und Arbeit an der veräusserten Liegenschaft durch die Rekurrentin.