Aber selbst eine gewerbsmässige Liegenschaftshändlerin verfüge regelmässig über sog. Betriebsliegenschaften und/oder über Renditeobjekte (Kapitalanlageliegenschaften), die sie in ihrem Anlagevermögen halte und die nicht als "Handelsware" zu qualifizieren seien. Bei einer gewerbsmässigen Liegenschaftshändlerin stellten Immobilien üblicherweise Umlauf- und nicht Anlagevermögen (Betriebs- oder Kapitalanlageliegenschaft) dar. Darüber hinaus gelte als gewerbsmässige Liegenschaftshändlerin, wer tatsächlich mit Liegenschaften Handel treibe.