Auch sei es nicht möglich, den vorliegend zu beurteilende Verkauf losgelöst von den anderen Liegenschaftsgeschäften zu betrachten, welche die Rekurrentin in den letzten Jahren habe tätigen können. Sie habe in den letzten Jahren nämlich mehrfach die Gelegenheit erhalten, kurz- bis mittelfristig sanierungsbedürftige Objekte mit interessanter Bausubstanz zu erwerben. Um die hierfür erforderlichen Mittel freizumachen, hätten jedoch von den bereits instand gestellten Objekten einzelne veräussert werden müssen. Die Wahl sei hierbei vorab auf das vorliegend verkaufte Grundstück gefallen.