In formeller Hinsicht sei darin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erblicken. In materieller Hinsicht greife die Fokussierung auf die drei verschiedenen Immobilientypen und das sehr restriktive Verständnis der Handelswareneigenschaft zu kurz. Wenn die Rekurrentin Liegenschaften erwerbe, dann erfolge dies stets dazu, eigene Projekte umzusetzen. Diese Projekte seien häufig umfangreich und es stehe damit jeweils zum Vornherein fest, dass die Besitzesdauer über einem Jahr liegen werde.