-2- Mehrzahl der Arbeiten der Rekurrentin seien über klassische Architekturverträge realisiert worden. Gleichzeitig habe es über die Jahre diverse Projekte gegeben, die nur dank dem vorgängigen Erwerb des Baugrundstücks hätten umgesetzt werden können. Mit dem Erwerb dieser Liegenschaften seien in zeitlich nahem Zusammenhang wertvermehrende Arbeiten von über 25 % des Kaufpreises ausgeführt worden.