me eines entsprechenden Ergänzungsvorbehalts im Sinn von Art. 178 Abs. 3 Bst. b StG Rechnung getragen. C. Dagegen hat die B.________ (Vertreterin) im Auftrag der Rekurrentin mit Eingabe vom 21. Dezember 2020 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) unter Kosten- und Entschädigungsfolge Rekurs erhoben. Namens der Rekurrentin beantragt sie, der steuerbare Grundstückgewinn aus dem Verkauf des Grundstücks E.________ Gbbl. Nr. ________ sei zufolge Unterwerfung unter die Gewinnsteuer i.S.v. Art. 129 Abs. 1 Bst. a StG auf CHF Null festzusetzen. Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgebracht, die