B. Mit Veranlagungsverfügung vom 15. September 2020 (pag. 1-5) wurde der steuerbare Grundstückgewinn von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Grundstückgewinnsteuer (Steuerverwaltung) auf gerundet CHF 244'900.-- festgesetzt (Verkaufspreis: CHF 1'500'000.--, Anlagekosten: CHF 1'077'644.--, Besitzesdauerabzug von 42 % [21 Jahre]: CHF 177'390.--). Die gegen die Veranlagungsverfügung erhobene Einsprache vom 12. Oktober 2020 (pag. 104-108) wurde mit Einspracheentscheid vom 20. November 2020 (pag. 98-103) teilweise gutgeheissen. Hierbei wurde der pro 2020 steuerbare Grundstückgewinn von CHF 244'900.-- bestätigt und einer allfälligen Anrechnung von Betriebsverlusten durch Aufnah-